Mietrecht, Pachtrecht

 

 

Da wir regelmäßig sowohl Vermieter als auch Mieter vertreten, können bei der individuellen Beratung auch die Kenntnisse und Taktiken der jeweils "anderen Seite" herangezogen werden. Übliche von uns übernommene Problemstellungen im Wohnungsmietrecht sind:

 

  • Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
  • Prüfung von Mietzinsrückständen, Forderungseinzug
  • Mieterhöhungen, Modernisierungserhöhungen
  • Prüfung von Nebenkostenabrechnungen, Forderungseinzug
  • Vertretung bei Mietsachemängeln, Mietminderung, Zurückbehaltungsrechte
  • Nachbarschaftsproblematiken, Hausordnung
  • Kündigung, Räumung, Räumungsschutz, Schönheitsreparaturen, Mietkaution

 

Zusätzliche Beratungsschwerpunkte bestehen im gewerblichen Miet- und Pachtrecht:

 

  • Laufzeit von Miet-/Pachtverträgen
  • Wertsicherungsklauseln
  • Konkurrenzschutz
  • Immissionen/Emissionen

 

Bitte beachten Sie folgende wichtige Fristen:

 

  • Verjährungsfrist bei Mietmängeln: 6 Monate ab Rückgabe des Mietobjekts
  • Verjährungsfrist bei Abgeltung von Modernisierungsmaßnahmen: 6 Monate ab Beendigung des Mietverhältnisses bzw. Rückgabe des Mietobjekts
  • allgemeine Verjährungsvorschriften, häufig zum Ende eines jeden Kalenderjahres

 

Zu einem Besprechungstermin bitten wir Sie folgende Unterlagen mitzubringen:

 

  • Mietvertrag
  • ggf. Erhöhungsverlangen, streitige Nebenkostenabrechnung, Kündigung, etc.
  • ggf. sonstiger Schriftverkehr
  • Angaben zum aktuellen Mietzins
  • ggf. Angaben zu Ihrer Rechtschutzversicherung
  • bei möglichem Anspruch auf Beratungshilfe aktuelle Einkommensbelege

 

Die obigen Angaben beruhen auf allgemeinen Erwägungen und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der obigen Angaben.

 

 

 

Rechtsanwälte Abshoff Meichsner Dr. Buck Hauk Partnerschaft mbB

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