Arbeitsrecht

 

 

Wir vertreten regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, so dass wir jeweils aus beiderlei Betrachtungswinkeln die Problematiken und widerstreitenden Interessen kennen und umfangreich bewerten können. Zu den von uns regelmäßig bearbeiteten arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gehören insbesondere:

 

  • Kündigungs-/Kündigungsschutzverfahren
  • Geltendmachung von Lohnrückständen
  • Erstellen und Begleiten von Sozialplänen

 

Als Arbeitnehmer beachten Sie bitte folgende wichtige Fristen:

 

  • Klagefrist in Kündigungsschutzsachen: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung
  • tarifvertragliche Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Vergütungsrückständen, häufig 1 oder 2 Monate ab Fälligkeit der Vergütung
  • allgemeine Verjährungsvorschriften, häufig zum Ende eines jeden Kalenderjahres

 

Zu einem Besprechungstermin bitten wir Sie folgende Unterlagen mitzubringen:

 

  • Arbeitsvertrag
  • ggf. Kündigungsschreiben
  • ggf. sonstiger Schriftverkehr
  • ggf. Angaben zu Ihrer Rechtschutzversicherung

 

Arbeitgeber bitten wir, sich vorab telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, damit die individuell erforderlichen Unterlagen besprochen und für eine weit reichende Beratung bereits im ersten Besprechungstermin herangezogen werden können.

 

Die obigen Angaben beruhen auf allgemeinen Erwägungen und können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der obigen Angaben.

 

 

 

Rechtsanwälte Abshoff Meichsner Dr. Buck Hauk Partnerschaft mbB

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