Inkasso

 

 

Die Einziehung von Forderungen ist für jedes Unternehmen, insbesondere bei größerem Debitorenbestand eine wesentliche, andererseits eine lästige Aktivität. Zahlreiche Unternehmen haben deshalb das Inkasso auf darauf spezialisierte Anwaltskanzleien ausgelagert.

 

Wir unterhalten seit vielen Jahren eine ausschließlich mit dem Mahn- und Vollstreckungswesen befasste Inkassoabteilung. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind hochspezialisiert und verfügen über breite und vertiefte Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den von uns betreuten Unternehmen. Die entscheidenden Aspekte der Auslagerung des Mahn- und Vollstreckungswesens auf unser professionelles Team bestehen

 

  1. in der Entlastung der Debitorenabteilung des Unternehmens,
  2. in der Beschleunigung des Forderungseinganges,
  3. in der Ausschöpfung aller Möglichkeiten und Erfahrungen in der Zwangsvollstreckung mit dem Ziel der Minimierung von Forderungsverlusten.

 

Die Abwicklung der Inkassomandate wird durch eine enge Abstimmung mit Ihrer Debitorenabteilung gefördert.

In der praktischen Zusammenarbeit hat sich der kurze Draht und der persönliche Umgang zwischen den beteiligten Personen vielfach bewährt.

 

Selbstverständlich verfügen wir über eine hochmoderne, leistungsfähige EDV, die insbesondere zur Beschleunigung sowohl in der Zusammenarbeit mit den Unternehmen als auch in der Abwicklung der einzelnen Mandate über das zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Hagen in hohem Maße beiträgt. Durch das Mahnverfahren per EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) verkürzt sich der Zeitraum bis zum Erhalt eines Vollstreckungsbescheides auf wenige Wochen. Ein Nebenprodukt der EDV-mäßigen Erfassung aller Vorgänge ist die Möglichkeit, jederzeit kurzfristig über den Stand einzelner Forderungen wie auch der Gesamtheit der Forderungen zu informieren.

 

 

 

Rechtsanwälte Abshoff Meichsner Dr. Buck Hauk Partnerschaft mbB

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